Steuern
Die föderalistische Struktur des Landes prägt das Steuersystem der Schweiz. Das Schwergewicht liegt bei den direkten Steuern. Die Steuerbelastung ist im europäischen Umfeld – für Unternehmen wie auch für natürliche Personen – ausgesprochen moderat. Die Mehrwertsteuer (MWSt.) und die Zölle sind ebenfalls niedrig.
Die von Unternehmen und natürlichen Personen zu bezahlenden Steuern errechnen sich aus drei verschiedenen Ebenen: Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Erhoben werden die Steuern durch die kantonale Steuerverwaltung.
Steuervergünstigungen
Der Regierungsrat kann für wichtige Ausbauprojekte, meist exportorientierter Firmen, die von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton Bern sind, Steuervergünstigungen gewähren. Unternehmen können während maximal zehn Jahren von Kapital- und Gewinnsteuern auf kommunaler und kantonaler Ebene erleichtert werden. Beim Kauf von Immobilien oder Industrieland kann die Handabänderungs- oder Pfandrechtsabgabe erlassen werden.
Zur Einreichung eines formellen Gesuchs um Steuervergünstigung muss Ihr Unternehmen diverse betriebliche (z.B. exportorientiertes und innovatives Projekt, Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen) und projektbezogene (z.B. Neuheit für das Unternehmen, nationale oder internationale Zielmärkte, volkswirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Bern) Voraussetzungen mitbringen. Die nachhaltige Unternehmensentwicklung soll sichergestellt werden.
Weitere Infos finden Sie unter:
- Wirtschaftsförderung Kanton Bern
- Kantonale Steuerverwaltung
- Eidgenössische Steuerverwaltung
Oder kontaktieren Sie die Volkswirtschaft Berner Oberland.


