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Dienstag, 15.Mai 2012

Veranstaltung

Arbeitslosigkeit

Vorgehen bei Arbeitslosigkeit

Sie wissen von Ihrem Arbeitgeber, dass Ihnen gekündigt werden soll, oder Sie haben die Kündigung erhalten: Werden Sie sofort aktiv!

Vergewissern Sie sich, dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde

Ihr Arbeitgeber muss die Kündigungsfrist einhalten. Ohne schriftlichen Vertrag und ohne Gesamtarbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist

  • während der Probezeit 7 Tage (auf Ende irgendeines Tages),
  • im ersten Arbeitsjahr 1 Monat (auf Ende eines Monats),
  • vom 2. bis zum 9. Arbeitsjahr 2 Monate (auf Ende eines Monats),
  • ab dem 10. Arbeitsjahr 3 Monate (auf Ende eines Monats).


Für die Zeit des Militärdienstes, des Zivildienstes bzw. Zivilschutzes von mehr als 11 Diensttagen, bei Krankheit oder Unfall sowie bei Schwangerschaft darf Ihnen nach Ablauf der Probezeit nicht gekündigt werden.

Im Zweifelsfall geben Sie Ihrem Arbeitgeber unverzüglich bekannt, dass Sie weiterarbeiten wollen - am besten mit einem eingeschriebenen Brief.

Für alle weiteren Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine juristische Beratungsstelle oder an die RAV:

RAV Berner Oberland
Frutigenstrasse 4
Postfach 2484
3601 Thun
Tel. 033 225 72 00
Fax: 033 225 72 75
rav.thun(at)vol.be.ch
www.vol.be.ch

Wählen Sie eine regionale Arbeitsvermittlung auf der Standortkarte aus.

Bitten Sie Ihren Arbeitgeber um ein Arbeitszeugnis

Mit dem Zeugnis oder zumindest einer Arbeitsbestätigung verfügen Sie sozusagen über Ihre „berufliche Identitätskarte“ für die nächste Stelle.

Beginnen Sie unverzüglich mit der Stellensuche

Erstellen Sie aktuelle Bewerbungsunterlagen. Bewahren sie alles gut auf: Ihr Bewerbungsschreiben, die Stellenangebote, Absagebriefe usw.

Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit an!

Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit so früh als möglich bei Ihrer Wohngemeinde. Damit sichern Sie sich eine lückenlose Arbeitslosenentschädigung. Am ersten Tag, für den Sie Arbeitslosenentschädigung beantragen, müssen Sie angemeldet sein.

Informationen über offene Stellen finden Sie in den Medien oder bei treffpunkt-arbeit.ch

Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS) - für Angebote hier klicken.