TOPNEWS
Der gelernte Maurer, Christian Maurer, konnte 2004 seine Leidenschaft als Gleitschirmflieger...
Reglement Marke Berner Oberland
1. Zweck
Das vorliegende Reglement regelt den Schutz, die Pflege, die einheitliche Verwendung und die Bewirtschaftung der Marke „Berner Oberland“.
2. Eigentum Marke
Die Marke „Berner Oberland“ ist Eigentum der Volkswirtschaft Berner Oberland und urheberrechtlich geschützt.
3. Corporate Design
Das Corportate Design der Marke „Berner Oberland“ besteht aus dem Schriftzug „Berner Oberland“, dem Schweizer Kreuz, dem Schrifttyp und der definierten Farbe für das Schweizer Kreuz. Das CD-Manual ist Bestandteil dieses Reglements und für die Anwendung der Marke verbindlich (http://www.berneroberland.ch/marke).
4. Ziele der Marke Berner Oberland
Die Marke „Berner Oberland“
- ist die Basis einer gemeinsamen Kommunikationsplattform für Produkte und Dienstleistungen im und aus dem Berner Oberland
- soll die Wahrnehmung der Region steigern
- soll die Wahrnehmung der Vielfalt des Berner Oberlandes steigern
- soll das Berner Oberland unverwechselbar machen
- soll die Identifikation der Bevölkerung des Berner Oberlandes mit der eigenen Region fördern
- soll eine Herkunfts- und Qualitätsbezeichnung sein
- soll Kooperationen und Partnerschaften in der Kommunikation ermöglichen
- soll ein eigenständiges Profil für Produkte und Dienstleistungen aus dem Berner Oberland aufbauen
5. Persönlichkeit Marke Berner Oberland
Die Marke „Berner Oberland“ verfügt über eine klar definierte Markenpersönlichkeit. Diese ist im CD-Manual umschrieben (http://www.berneroberland.ch/marke).
6. Nutzung der Marke Berner Oberland
6.1 Unternehmen, Gemeinden, Organisationen
Unternehmen, Gemeinden, Tourismusorganisationen sowie andere Organisationen, welche die Werte des Berner Oberlandes nach aussen und innen vermitteln, sind berechtigt, die Marke Berner Oberland bei ihren Kommunikationsaktivitäten zu nutzen
6.2 Produkte und Dienstleistungen
Firmen, die im Berner Oberland ansässig sind, dürfen die Marke Berner Oberland für die Kennzeichnung ihrer Produkte und Dienstleistungen nutzen, soweit folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
a) die Produkte und Dienstleistungen müssen aus dem Berner Oberland stammen und der Markenpersönlichkeit entsprechen. Produkte gelten dann als aus dem Berner Oberland stammend, wenn sie entweder zur Gänze im Berner Oberland hergestellt worden sind oder dort ihre vorwiegende und letzte wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erfahren haben.
b) die Vorschriften des Reglements Marke Berner Oberland und das CD-Manual zur Gestaltung und Anordnung der Marke werden strikte eingehalten.
Vorbehalten bleiben eigene Bestimmungen und Reglemente von Branchenorganisationen.
6.3 Nutzungsbedingungen
Soweit die Voraussetzungen unter 6.1 und 6.2 erfüllt sind, erfolgt die Nutzung der Marke Berner Oberland unentgeltlich. Das CD-Manual zur Marke Berner Oberland kann elektronisch bezogen werden. Dazu ist ein Login erforderlich, für dessen Bezug Angaben zum Nutzer und Nutzungszweck sowie eine Verpflichtung zur Einhaltung dieses Reglements zu leisten sind (http://www.berneroberland.ch/marke).
7. Qualitätskontrollen
Die Arbeitsgruppe Marke Berner Oberland sorgt dafür, dass die unter der Marke Berner Oberland angebotenen Produkte und Dienstleistungen in Qualität, Präsentation, Service und Prestige dem hohen Ansehen und Image der Region Berner Oberland entsprechen.
8. Beseitigung Mängel
Stellt die Arbeitsgruppe Marke Berner Oberland fest, dass die Marke
a) rufschädigend, reglementswidrig oder irreführend oder
b) für Produkte mit ungenügender Qualität, Repräsentation oder Service verwendet wird, so fordert sie mit angemessener Frist zur Beseitigung der Mängel auf.
Nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung bezüglich desselben Mangels stellt sie der Geschäftsleitung von Volkswirtschaft Berner Oberland den Antrag, dem Betreffenden den weiteren Gebrauch der Marke zu untersagen.
9. Rechte und Pflichten bei Markenrechtsverletzung
Stellt ein berechtigter Markennutzer eine Verletzung der Bestimmungen dieses Reglements fest, ist er zur unverzüglichen Meldung an die Arbeitsgruppe Marke Berner Oberland verpflichtet.
10. Arbeitsgruppe Marke Berner Oberland
Die Volkswirtschaft Berner Oberland hat zur Umsetzung dieses Reglements die Arbeitsgruppe Marke Berner Oberland eingesetzt. Aufgaben, Rechte und Pflichten dieser Arbeitsgruppe legt die Geschäftsleitung der Volkswirtschaft Berner Oberland fest.
11. Änderung des Reglements
Die Geschäftsleitung der Volkswirtschaft Berner Oberland erlässt Änderungen dieses Reglements.
Interlaken, 30. Juni 2008


