Landschaft Haslital

Aufhebung der Blockade im Bereich «Bauen ausserhalb der Bauzone» erreicht

14.09.2017 09:36:26 | Berner Oberland
Die Berner Oberländer Nationalräte haben erwirkt, dass der Kanton Bern in Absprache mit dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE seine aktuelle Bewilligungspraxis innerhalb der geltenden gesetzlichen Regelung verbessert. Dadurch wird Klarheit für Gesuchsteller und Gemeinden geschaffen und die Blockade kann für viele Baugesuche aufgehoben werden. «Dank unserem gemeinsamen Engagement konnte eine Einigung auf eine vernünftige Umsetzung in der Praxis erreicht werden», hält Nationalrat Jürg Grossen, Präsident der Volkswirtschaft Berner Oberland, zufrieden fest. «Ich bin froh, dass die Anliegen der Gemeinden und der Bevölkerung aufgenommen wurden und nun wieder Bewilligungen für Wohnen ausserhalb der Bauzone möglich werden », ergänzt Nationalrat Albert Rösti.

Im Auftrag des ARE wurde im Kanton Bern durch die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion die Bewilligungspraxis im Bereich 'Bauen ausserhalb der Bauzone' im Rahmen von Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes verschärft. Diese Verschärfung hatte zur Folge, dass zahlreiche Baugesuche im Berner Oberland nicht eingereicht oder nicht bewilligt wurden. 

Unter der Leitung der Volkswirtschaft Berner Oberland machten sich Vertreterinnen und Vertreter des ARE und des Kantons Bern anlässlich einer Begehung im Kandertal am 24. August 2017 vor Ort ein Bild der Situation. Die Delegation, in welcher auch Ständerat Werner Luginbühl und verschiedene Nationalräte vertreten waren, liess sich eindrückliche Beispiele am Objekt erklären. Anlässlich der anschliessenden Diskussion wurden gemeinsam mit den zuständigen Amtsvertreterinnen und -vertretern verschiedene Punkte identifiziert, in denen eine Anpassung der Praxis möglich ist. Am 13. September 2017 fand im Bundeshaus eine Aussprache zwischen den Berner Oberländer Nationalräten aller Parteien (Christine Häsler, Adrian Amstutz, Albert Rösti, Erich von Siebenthal und Jürg Grossen) sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Raumentwicklung und der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion statt. Dabei wurde erwirkt, dass ab sofort massvolle Ausbauten unter Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit – wie es in Artikel 24c des Raumplanungsgesetzes vorgesehen ist –, ermöglicht werden.

Künftig sollen zur Erreichung einer zeitgemässen Wohnnutzung Volumenerweiterungen nach Aussen möglich sein, sofern das Landschaftsbild und der regionaltypische Charakter einer Liegenschaft nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Damit werden Anpassungen der Raumhöhen in Wohngeschossen auf 2.30 Meter ermöglicht, dies – wo nötig – auch mittels ästhetisch vertretbaren Dachaufbauten. Zudem soll ein Aussensitzplatz oder Balkon pro Wohnung und bei kleinen Häusern eine Flächenerweiterung um maximal 30% bis zu einer Gesamtfläche von maximal 100 m2 erlaubt werden. Ebenfalls sollen Anbauten für umweltfreundliche und energieeffiziente Heizsysteme bewilligt werden können.

Die neue, ab sofort geltende Praxis wurde vom Kanton Bern in einer neuen Weisung an die Gemeinden festgehalten. Diese ist unter folgendem Link zu finden. Diese Anpassung der Praxis im Rahmen des geltenden Rechtes ist ein wichtiger Schritt, damit ein massvoller Ausbau von Liegenschaften ausserhalb der Bauzonen wieder möglich wird. Jürg Grossen, Nationalrat und Präsident der Volkswirtschaft Berner Oberland, zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis: «Dank einem gemeinsamen, parteiübergreifenden Engagement im Berner Oberland konnte Klarheit in der Umsetzung von Art. 24c des Raumplanungsgesetzes geschaffen und die Blockade aufgehoben werden.»

 Medienmitteilung «Bauen ausserhalb der Bauzone» (Word, 34 KB)

 Medienmitteilung «Bauen ausserhalb der Bauzone» (PDF, 137 KB)

Link zu neuer Weisung Kanton Bern
Medienmitteilung Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Kanton Bern
Medienmitteilung Bundesamt für Raumentwicklung ARE