Schloss Oberhofen

Die Stadt Thun schreibt Förderpreis und Atelierstipendium für Kulturschaffende aus

10.02.2017 11:51:24 | Berner Oberland
Die Kulturabteilung der Stadt Thun schreibt in diesen Tagen den Kulturförderpreis 2017 sowie ein Stipendium für ein Künstleratelier in Genua 2018 aus. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Die Anmeldefrist läuft bis am 1. Mai 2017.

Die Stadt Thun verfügt im Bereich Kultur über verschiedene Fördermittel. Nebst den jährlichen Subventionen oder der projektbezogenen Unterstützung vergibt die Kulturabteilung auch Preise und Stipendien. Aktuell schreibt sie den Kulturförderpreis 2017 sowie ein Stipendium für ein Künstleratelier in Genua 2018 aus.

Thuner Kulturförderpreis

Der mit 10‘000 Franken dotierte Thuner Kulturförderpreis wird jährlich vom Gemeindeverband Thuner Amtsanzeiger gestiftet. Die Preissum-me soll explizit für eine Aus- oder Weiterbildung, ein Berufspraktikum, einen Studienaufenthalt im Ausland oder für die Produktion eines Albums eingesetzt werden. Für den Förderpreis können sich Künstlerin-nen und Künstler aller Sparten bewerben. Sie müssen unter 40 sein und in Thun oder in einer Gemeinde des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Thun aufgewachsen oder dort seit mindestens zwei Jahren wohnhaft sein. Über die Eingaben befindet eine von der Kulturkommission eingesetzte Jury unter dem Vorsitz von Roman Gimmel, dem Vorsteher der Direktion Bildung Sport Kultur.

Atelierstipendium in Genua 2018

Seit 2011 betreibt die Städtekonferenz Kultur (SKK) eine Künstlerresidenz in Genua. Als Mitglied der SKK kann die Stadt Thun das Atelierstipendium für die Zeit vom 2. März bis 30. Mai 2018 für Kulturschaffende, Kulturvermittelnde oder Kunstkritiker und Kunstkritikerinnen aus-schreiben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen aus der Region Thun stammen oder einen engen Bezug zu Thun aufzeigen können. Das Stipendium umfasst einen kostenlosen dreimonatigen Atelieraufenthalt sowie einen monatlichen Beitrag an die Lebenshaltungskosten. Die Eingaben beurteilt die Kulturkommission der Stadt Thun.

Bewerbungen bis 1. Mai an die Kulturabteilung

Die Bewerbungen für den Kulturförderpreis und für das Atelierstipendium sind bis spätestens am 1. Mai 2017 per Mail bei der Kulturabteilung der Stadt Thun einzureichen: jan.miluska(at)thun.ch.

Anmeldebedingungen und weitere Informationen

Kulturförderpreis: Der Gewinner oder die Gewinnerin des Kultur-förderpreises 2017 wird im Rahmen der öffentlichen Preisverleihung vom Freitag, 3. November 2017 im KKThun geehrt.
Ausführliche Informationen zum Preis und zu den Kriterien für die Bewerbung sowie ein Anmeldeformular sind zu finden unter:
www.thun.ch/foerderpreis

Atelierstipendium Genua: Ausführliche Dokumentationen, Infor-mationen zu den Kriterien für die Bewerbung sowie das Anmelde-formular sind abrufbar unter:
www.thun.ch/genua oder
http://skk-cvc.ch/de/Info/Auslandateliers/Genua