Bauen / Neubau

An die bauliche Gestaltung eines Einfamilienhauses werden verschiedenste Ansprüche gestellt, die durch Ihre persönlichen und individuellen Bedürfnisse geprägt sind. Wichtig ist dabei nicht nur eine praktische Raumaufteilung und eine komfortable Einrichtung, sondern auch die harmonische Einbettung des Gebäudes in seine Umgebung. Aus ökologischer wie ökonomischer Sicht empfiehlt es sich heute, auf eine möglichst Energie sparende Bauweise zu achten und sowohl eine optimale Wärme- als auch Schallisolation zu planen.

Erneuerbare Energiequellen wie Sonnenenergie, Wasserkraft, Biomasse und Umgebungswärme werden in Zukunft einen immer wichtigeren Beitrag zu unserer Energieversorgung leisten.

Der MINERGIE-Baustandard unter Qualitätslabel vereinigt Wohnkomfort und Energieeffizienz. Die Marke wird von Bund, Kantonen und Wirtschaft gemeinsam getragen. Ziel ist die Reduktion der nicht erneuerbaren Energie auf ein Minimum durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung. Die Baukosten dürften max. 10% höher als bei konventioneller Bauweise ausfallen.

Baubewilligungsverfahren

Wann muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und wer ist die zuständige Baubewilligungsbehörde? Antworten auf diese Fragen gibt die Kant. Baugesetzgebung. Trotzdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann.

Erste Ansprechperson für die Klärung Ihrer Fragen ist die zuständige Sachbearbeiterin / der zuständige Sachbearbeiter der Gemeinde, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll.

Die Regierungsstatthalterin / der Regierungsstatthalter Ihres Amtsbezirks stehen ebenfalls beratend zur Verfügung.

Architekten

Wollen Sie ein Haus bauen, umbauen oder renovieren? Dann ist für Sie die Wahl des Architekten von besonderer Bedeutung. Denn er wird während der gesamten Planungs- und Bauphase Ihre Vertrauensperson sein und sie gegenüber Behörden, Handwerkern, Unternehmern wie auch als Treuhänder gegenüber der Bank vertreten. Daher empfiehlt es sich, vor Vertragsabschluss mit einem Architekten Referenzen einzuholen.
     
Zusammen mit Ihrem Architekten schliessen Sie die Werkverträge mit einzelnen Unternehmen oder aber mit einem einzigen Generalunternehmer ab. Als Bauherr haben Sie jedoch auch die Möglichkeit, einen Totalunternehmer zu engagieren, wobei sich der Beizug eines Dritten (d.h. des Architekten) erübrigt. Ein Totalunternehmer zeichnet sowohl für das Projekt, die Bauleitung als auch die Bauausführung.